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| Allgemeines | | | | 01.04.2004 18:08:23 | | Die wichtigsten Änderungen im Bußgeldkatalog | Ab 01. April 2004 gilt für alle Verkehrsteilnehmer der neue Bußgeldkatalog. Wer mit dem Handy während der Autofahrt oder bei laufendem Motor telefoniert, zahlt nicht mehr 30 sondern 40 Euro Bußgeld. Zusätzlich gibt es einen Strafpunkt im Flensburger Verkehrsregister. Das Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad kostet ab sofort 25 Euro, bisher waren es 15 Euro Strafe.
Die Behinderung eines Rettungswagens durch ein falsch geparktes Fahrzeug kostet 40 Euro Bußgeld und einen Punkt im Flensburger Verkehrssündenregister.
Mit 40 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg müssen Verkehrsteilnehmer rechnen, die vorausfahrende Fahrzeuge mit minimal höherem Tempo überholen und andere Verkehrsteilnehmer nicht überholen lassen.
In Reisebussen ab dem Baujahr 1999, die mit Anschnallgurten ausgestattet sind, muss der Busfahrer ausdrücklich auf die Anschnallpflicht für die Reisenden hinweisen. Wer trotzdem nicht angeschnallt ist und erwischt wird, muss 30 Euro Strafe zahlen.
Erstmalig wird das Einfahren in einen Kreisverkehr entgegen der Fahrtrichtung in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Dieses Vergehen kostet 20 Euro.
Wer andere Verkehrsteilnehmer beschimpft oder verbal attackiert, muss künftig tief in die Geldbörse greifen. Schimpfwörter unter Autofahrern können ab 01. April 2004 mehr als 1.000 Euro kosten. Für obszöne Gesten auf Fotos von Radar- und Blitzgeräten zahlen Verkehrssünder künftig 500 Euro.
Wer mehrfach hintereinander beim gleichen Delikt erwischt wird, kann härter bestraft werden als bei einem einmaligen Vergehen. Bei schweren Vergehen kann ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Bisher waren lediglich Zwangspausen von bis zu drei Monaten möglich. | | |   |
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